Von Ferdinand Fiedler
Als Steigbrief bezeichnete man im 19. Jahrhundert eine Urkunde, welche den Kauf, beziehungsweise den Kaufvertrag über ein Grundstücke oder Gebäude “beurkundet” hat. Dieser Akt wurde auch damals schon von einem Notar ausgefertigt.
Der Begriff “Steigbrief” kommt von “steigern” beziehungsweise von “versteigern”.
Er ist mit den notariellen Beurkundungen von Grundstücks-Kaufverträgen und Hypothekeneinträgen in der heutigen Zeit vergleichbar.
Der Verein für Geschichte und Kultur Maxdorf 2010 e.V. ist im Besitz mehrerer Original-Steigbriefe.