Von Ferdinand Fiedler
Als Looszettel wurden notarielle Ausfertigungen von Anteilen an Gegen-ständen oder auch Grundstücken bezeichnet, welche bei Verlosungen von den Teilnehmern “gelost” wurden.
Vor der Losung wurden die Anteile nach Wert in gleich große Lose geteilt.
Die Teilnehmer zogen unter notarieller Aufsicht ein Los. Bei der Ziehung erstellte der Notar eine Tabelle der zugefallenen Lose. Das Ergebnis wurde in einer Ausfertigung für die Teilnehmer festgehalten und unterschrieben.